Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1134
BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57 (https://dejure.org/1959,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1959 - V C 294.57 (https://dejure.org/1959,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1959 - V C 294.57 (https://dejure.org/1959,1134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
    Es genügt nicht, daß die ausländische Macht durch die unzutreffende Vermutung, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, zur Verhaftung bestimmt worden ist (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [ROW 1958 S. 244] undvom 23. Juli 1958 -BVerwG V C 335.56 - [IOB-Informationen 1959, Heft 3, S. 6]).
  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57

    Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
    für die Kriegführung militärisch eingesetzt gewesen ist" (vgl.Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 -[DVBl. 195 S. S. 750]).
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 334.56

    Angehöriger eines militärischen oder militärähnlichen Verbandes i.S.d. § 1 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
    Es genügt nicht, daß die ausländische Macht durch die unzutreffende Vermutung, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, zur Verhaftung bestimmt worden ist (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [ROW 1958 S. 244] undvom 23. Juli 1958 -BVerwG V C 335.56 - [IOB-Informationen 1959, Heft 3, S. 6]).
  • BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
    Die Zuständigkeit zur Entlassung ist auch nicht in allen Lagern der britischen Besatzungszone zur gleichen Zeit auf deutsche Stellen übergegangen und es bedürfte, wenn es auf diesen Zeitpunkt ankäme, weiterer Aufklärung (vgl.Urteil vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -).
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56

    Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
    Es genügt nicht, daß die ausländische Macht durch die unzutreffende Vermutung, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, zur Verhaftung bestimmt worden ist (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [ROW 1958 S. 244] undvom 23. Juli 1958 -BVerwG V C 335.56 - [IOB-Informationen 1959, Heft 3, S. 6]).
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 184.59

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten (Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - und vom 28. September 1960 - BVerwG V C 158.59 -).
  • BVerwG, 13.07.1960 - V C 267.58

    Rechtsmittel

    Daher kommt der irrigen Vermutung der Gewahrsamsmacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -), und der Erteilung eines D 2-Entlassungsscheins (Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 431.56 - und vom 18. November 1958 - BVerwG V C 204.58 -) keine Bedeutung zu.
  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 158.59

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten(Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59 und BVerwG V C 185.59 -).
  • BVerwG, 31.08.1960 - V C 411.58

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Revisionsgerichts ist es für die Annahme einer echten Kriegsgefangenschaft erforderlich, daß der Betreffende tatsächlich militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet hat(Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -).
  • BVerwG, 26.11.1959 - V CB 67.59

    Rechtsmittel

    Personen, von denen den Alliierten bekannt geworden war, daß sie der SS angehört oder Dienst in einem Konzentrationslager geleistet hatten, sind wegen des Verdachtes, dem Nationalsozialismus besonders verbunden zu sein oder Unrechtshandlungen begangen zu haben, in aller Regel in den automatischen Arrest genommen worden, der keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung begründet (vgl. Urteile des beschließenden Senats vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 232] undvom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht